KFW - Effizienshäuser / Umwelt
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Unsere Häuser entsprechen mindestens dem Stand eines KfW-Effizienzhauses 70. Bei einem KfW-Effizienzhaus 70 darf der Transmissonswärmeverlust (Energieverlust der Gebäudehülle) maximal 70% der nach der Energiesparverordnung angegebenen zulässigen Werte erreichen. Der Jahres-Primärernergiebedarf von 60 kWh je m² Gebäudenutzfläche darf nicht überschritten werden. Grundbedingung ist eine sehr gut gedämmte Gebäudehülle.
Um heute langfristig wirtschaftlich zu dämmen, bemessen wir den Wärmeschutz deutlich höher, als es die EnEV vorschreibt. Je besser die Wärmedämmung, desto niedriger die Energiekosten und desto geringer die CO2-Belastung der Umwelt.
Der Endenergiebedarf ist die Energie die für Heizung, Trinkwassererwärmung und für Hilfsstrom benötigt wird. Bezogen auf die Gebäudenutzfläche beträgt der Energiebedarf unter EnEV Rand-bedingungen z. B. 13 kWh (m²/a), vergleichbar mit einem Verbrauch von 1,3 l Heizöl (m²/a).
All unsere Häuser erfüllen und unterschreiten die Kriterien der zur Zeit gültigen Energieeinsparverordnung 2009.
Alle Häuser sind auch als KfW-Effizienzhaus 55 zu realisieren. Es werden dafür die technischen Werte z.B. durch Einbau einer Sole-Wasser-Wärmepumpe sowie durch zusätzliche wärmedämmende Maßnahmen nochmal deutlich verbessert.
Der Jahres-Primärenergiebedarf darf einen Wert von 40 kWh je m² Gebäudenutzfläche nicht überschreiten.


Das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz verpflichtet zukünftige Hausbesitzer ab 2009 dazu, einen Teil des Energieverbrauchs aus Erneuerbaren Energien zu decken.
Mit dem Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz soll bis zum Jahr 2020 der Anteil erneuerbarer Energien am Wärmebedarf von derzeit gut 6 Prozent auf 14 Prozent steigen. Dabei gilt: Je höher der Effizienzstandard des Gebäudes, desto niedriger der Aufwand für die Wärmeversorgung.
Entdecken auch Sie jetzt die Vielzahl der Möglichkeiten, die wir Ihnen bieten, um Ihr Haus gesetzeskonform und vor allem der Umwelt zuliebe zu bauen!